Zulässige Zutaten für die kein Zuckerprogramm Zertifizierung

Zugelassene Zutaten können nach Bedarf geändert werden.

 

 

Unterschied zwischen Zuckeraustauschstoffen und Süßstoffen 

 

In der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden die sieben Zuckeralkohole Sorbit, Maltit, Isomalt, Laktit, Xylit und Erythrit als "Gruppe IV: Polyole" zusammengefasst. Polyole gehören zu den Zuckeraustauschstoffen. Hierzu gehört auch Polyglycitolsirup (E 964). Die übrigen in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 genannten Süßungsmittel werden häufig als Süßstoffe bezeichnet.

Die Begriffe "Zuckeraustauschstoffe" und "Süßstoffe" sind in der Verordnung nicht definiert.

Zuckeraustauschstoffe sind zuckerähnliche Substanzen mit meist geringer Süßkraft und weniger Brennwert (angegeben in Kalorien oder Joule) als Zucker, die kaum bzw. kein Karies verursachen.

Die Gruppe der Süßstoffe hingegen umfasst sehr verschiedene chemische Substanzen, die keinen oder nur einen unbedeutenden Brennwert haben und wesentlich süßer schmecken als Zucker. Einige Süßstoffe wie Steviolglykoside werden aus den Blättern der Steviapflanze gewonnen. 


Süßstoffe

 

"Die Gruppe der Süßstoffe umfasst sehr verschiedene chemische Substanzen, die keinen oder nur einen unbedeutenden Brennwert haben und wesentlich süßer schmecken als Zucker. Einige Süßstoffe wie die Steviolglykoside werden aus den Blättern der Steviapflanze gewonnen."                                                                Quelle: BfR

 

In der Europäischen Union zugelassene Süßstoffe:  

 

Süßstoff Süßkraft Energiegehalt pro 100g Karies fördernd Insuline Wirkung Zuckergehalt
Acesulfam K ( E950)  200 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Aspartam ( E951) 200 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Cyclamat (E 952) 30 - 35 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Saccharin (E 954) 550 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Sucralose (E 955) 600 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Thaumatin (E 957) 2000 - 3000 400 kcal / 1675 kj nein nein 0
Neohesperidin DC (E 959) 400 - 600 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Steviolglycoside aus Stevia (E 960a) 300 - 450 0 kcal / 0 kj nein nein 0

enzymatisch hergestellte

Steviolglycoside (E 960c)

300 - 450 0 kcal / 0 kj nein nein 0

Neotam (E 961)

7000-13000 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) 350 0 kcal / 0 kj nein nein 0
Advantam (E 969) 37000 0 kcal / 0 kj zZt keine Info. zZt keine Info. zZt. keine Info.

Alle Angaben ohne Gewähr

Zuckerersatzstoffe

 

"Zuckeraustauschstoffe sind zuckerähnliche Substanzen mit meist geringer Süßkraft und weniger Brennwert (angegeben in Kalorien oder Joule) als Zucker, die kaum bzw. kein Karies verursachen."                                                                                                                                                                                                                  Quelle:BfR

 

In der Europäischen Union zugelassene Zuckerersatzstoffe:

 

Zuckerersatzstoff Süßkraft Energiegehalt pro 100g Karies fördernd Insuline Wirkung Zuckergehalt
Sorbit (E 420 ) *  50 240 kcal / 1005 kj gering nein 0
Mannit (E 421)  70 240 kcal / 1005 kj gering nein 0
Isomalt (E 953)  50 240 kcal / 1005 kj gering nein 0
Polyglycitolsirup (E 964)          
Maltit (E 965) * 90-100 240 kcal / 1005 kj gering nein 0
Lactit (E 966) 40 240 kcal / 1005 kj gering gering 0
Xylit (E 967)  90 240 kcal / 1005 kj nein gering 0
Erythrit (E 968) 65-70  0 kcal / 0 kj nein gering 0
           
*Sorbitsirup (E 420) 20 200 kcal / 837 kj gering ja 0

*Maltitsirup (E965)

nicht für Diabetiker geeignet

60 240 kcal / 0 kj gering gering

0

Traubenzuckerreste 

Alle Angaben ohne Gewähr

Kein Zuckerprogramm zusätzlich zugelassene Zuckerersatzstoffe:

Zuckerersatzstoff Süßkraft Energiegehalt pro 100g Karies fördernd Insuline Wirkung Zuckergehalt
Inulin kaum 2kcal / 8,4 kj nein nein  zZt. keine Info.
Allulose* 60-70 20-40 kcal / nein gering zZt. keine Info

*Allulose ist zur Zeit noch NICHT in der Europäischen Union zugelassen. Die EFSA - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit prüft aktuell noch die Unbedenklichkeit der Allulose. Hinweis: Die FDA in Amerika stufte bereits 2019 die Allulose als unbedenklich ein.