Zugelassene Zutaten können nach Bedarf geändert werden. Die Kriterien:
natürliche Zuckerersatzstoffe
Gibt einen Hinweis für die Verwendung von Zuckeraustauschstoffen. (Beispiel: Erythrit (E968), Xylit (E967), Maltit (E965), Isomalt (E953), Sorbit (E420), jedoch dürfen keine Mono- oder Disaccharide oder andere Zutaten mit süßender Wirkung verwendet worden sein.
synthetische Süßstoffe
Gibt einen Hinweis für die Verwendung von Süßstoffen. (Beispiel: Acesulfam-K (E950), Aspartam (E951), Cyclamat (E952), Saccharin (954), jedoch dürfen keine Mono- oder Disaccharide oder andere Zutaten mit süßender Wirkung verwendet worden sein.
ohne Süßmacher
Ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Süßmacher enthält. Dieses Siegel wird vergeben, wenn weder Zucker, Süßstoffe noch ein Zuckerzusatz verwendet oder beinhaltet ist. Das heißt, es dürfen keine Mono- oder Disaccharide (z.B. Traubenzucker, Glucose, Fruktose, Maltose, Saccharose) oder andere Zutaten mit süßender Wirkung (z. B. Fruchtsüße oder Fruchtsirup) verwendet worden sein.
Sind Sie ein Markeninhaber, der das kein Zuckerprogramm - Label für seine Produkte buchen möchte oder ein Verbraucher, der mehr darüber erfahren möchte, was das kein Zuckerprogramm - Label bedeutet? Wenn ja, senden Sie uns bitte eine E-Mail an keinzucker@zuckerrebellen.org oder über das folgende Kontaktformular: