Übersicht



Zertifizierungsprozess (gekürzt)

Antrag

Vereinbarung

Laborprüfung

Besprechung

Zulassung



Zulässige Zutaten für die "kein Zuckerprogramm" Zertifizierung


Zugelassene Zutaten können nach Bedarf geändert werden. Die Kriterien: 

  • Zu zertifizierende Lebensmittel dürfen einen maximalen Zuckergehalt von 4,1g / 100g aufweisen
  • In der Europäischen Union zugelassene und empfohlene Zuckerersatzstoffe und Süßstoffe

(Hinweis-) Kennzeichnung

 

natürliche Zuckerersatzstoffe


Gibt einen Hinweis für die Verwendung von Zuckeraustauschstoffen. (Beispiel: Erythrit (E968), Xylit (E967), Maltit (E965), Isomalt (E953), Sorbit (E420), jedoch dürfen keine Mono- oder Disaccharide oder andere Zutaten mit süßender Wirkung verwendet worden sein.

 

synthetische Süßstoffe


Gibt einen Hinweis für die Verwendung von Süßstoffen. (Beispiel: Acesulfam-K (E950), Aspartam (E951), Cyclamat (E952), Saccharin (954), jedoch dürfen keine Mono- oder Disaccharide oder andere Zutaten mit süßender Wirkung verwendet worden sein.

 

ohne Süßmacher


Ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Süßmacher enthält. Dieses Siegel wird vergeben, wenn weder Zucker, Süßstoffe noch ein Zuckerzusatz verwendet oder beinhaltet ist. Das heißt, es dürfen keine Mono- oder Disaccharide (z.B. Traubenzucker, Glucose, Fruktose, Maltose, Saccharose) oder andere Zutaten mit süßender Wirkung (z. B. Fruchtsüße oder Fruchtsirup) verwendet worden sein.



Melden Sie sich noch heute!

 

Sind Sie ein Markeninhaber, der das kein Zuckerprogramm - Label für seine Produkte buchen möchte oder ein Verbraucher, der mehr darüber erfahren möchte, was das kein Zuckerprogramm - Label bedeutet? Wenn ja, senden Sie uns bitte eine E-Mail an keinzucker@zuckerrebellen.org oder über das folgende Kontaktformular:

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.